Mit Wirkung zum 01. August 2023 sieht das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg das Ende der Abfalleigenschaft für güteüberwachte Ersatzbaustoffe der Materialklasse RC-1 nach den Vorgaben der ErsatzbaustoffV auf Basis der Kriterien des QRB als gegeben an. Voraussetzung ist unter anderem die Überwachung durch die anerkannte Güteüberwachungsorganisation QRB in Baden-Württemberg.
Basis für das Ende der Abfalleigenschaft für RC-Baustoffe der Materialklasse RC-1 ist der Erlass des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 25. Juli 2023 mit dem Aktenzeichen UM26-8973-45/3/5 über „Anforderungen zum Ende der Abfalleigenschaft für QRB-geprüfte Recycling-Baustoffe“. Demnach wird das Ende der Abfalleigenschaft unter Einhaltung nachfolgender Kriterien als gegeben angesehen:
- Der hergestellte Ersatzbaustoff hält zuverlässig die Anforderungen an die Materialklasse RC-1 im Rahmen eines anerkannten Güteüberwachungssystems ein,
- der Ersatzbaustoff erfüllt die für den jeweiligen Anwendungszweck geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse und
- bei der Abgabe zur Verwendung in einem technischen Bauwerk erhält der Verwender für den Ersatzbaustoff ein Gütezertifikat im Sinne einer Konformitätserklärung, das den Verwender neben den Materialeigenschaften ausdrücklich auf die bestimmungsgemäße Verwendung von RC-1 nach der ErsatzbaustoffV hinweist.
Die oben genannten Bestimmungen entbinden den Verwender nicht von den Anforderungen nach Abschnitt 4 der ErsatzbaustoffV, insbesondere in den Fällen nach § 22 Abs. 2 ErsatzbaustoffV.