Die rund 170 QRB-Mitgliedsfirmen, Werke und Institute begrüßen es sehr, dass QRB als Güteüberwachungsgemeinschaft vom Umweltministerium anerkannt wird. Damit kann QRB ab sofort operativ und ordnungsgemäß tätig werden. Dafür sorgen die Firmen und Überwachungs- sowie Untersuchungsstellen, die dafür geschult sind. Wesentliches Element dieser Anerkennung ist die qeb.app - Qualitätsmanagement für den Einsatz von Baustoffen Applikation. Mit der qeb.app setzen wir § 13 b Nummer 7 um: „Die Güteüberwachungsgemeinschaft für mineralische Ersatzbaustoffe hält ein jederzeit zugängliches elektronisches System vor, das ihr zum Nachweis, zur Sammlung und zur Auswertung der Ergebnisse aus den Prüfungen der Material- und Überwachungswerte dient, die im Rahmen sowohl des Eignungsnachweises als auch der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung erzielt werden.“
Basis für die Anerkennung des QRB als Güteüberwachungsgemeinschaft nach § 13a ErsatzbaustoffV ist der Bescheid des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 31. Juli 2023 mit dem Aktenzeichen UM26-8973-45/3/7. Mit diesem wurde unserem Antrag auf Anerkennung als Güteüberwachungsgemeinschaft vom 14. Juli 2023 stattgegeben. Dieser Antrag besteht aus dem Antragsschreiben, dem Entwurf einer angepassten Satzung und dem Entwurf einer angepassten Geschäftsordnung.